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„Zivilgesellschaft ist gemeinnützig“
Der Bundesfinanzhof at Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Organisation will notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Das Urteil wird als „vordemokratisch“ kritisiert.
FRANKFURT/BERLIN (NNA) – Die globalisierungskritische Organisation Attac will nach dem für sie ungünstigen Urteil des Bundesfinanzhofs notfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht um die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit streiten. Darin wird sie durch Medienkritik an dem Urteil bestätigt.
Das Gerichtsverfahren um die Gemeinnützigkeit belaste Attac jetzt schon seit fünf Jahren, schreibt Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac Trägervereins e.V. in der Zeitschrift Sozialimpulse März 2019. Attac ruft deswegen unter dem Motto „Jetzt erst recht weitermachen“ die engagierte Öffentlichkeit dazu auf, sich an den Kosten zu beteiligen.
„Der Ausgang dieses Prozesses ist nicht nur für Attac wichtig“. Das Gemeinnützigkeitsrecht dürfe nicht „zu einem Instrument verkommen, mit dem zivilgesellschaftliche Organisationen klein gehalten werden, die sich selbstlos für eine gerechte Gesellschaft einsetzen.“ Attac werde alles dafür tun, dass „politische Spielräume für die Zivilgesellschaft erhalten bleiben, notfalls über die Änderung von Gesetzen.“
Der Bundesfinanzhof hatte am 26. Februar die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit von Attac an das Hessische Finanzgericht zurückverwiesen mit einer Begründung, die auf eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit hinausläuft. (Aktenzeichen V R 60/17) Die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung erfülle keinen gemeinnützigen Zweck, befand das Gericht. Organisationen, die sich tagespolitischen Themen widmen, könnten die Gemeinnützigkeit nicht für sich beanspruchen.
„Vordemokratisch“
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt bei den NGOs zu einem Einbruch bei den Spendengeldern, da die Spender die Zuwendungen nicht mehr steuerlich geltend machen können. Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch die derzeitigen rechtlichen Reglungen bedroht. Rund 80 Vereine und Stiftungen haben sich deshalb in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Ihr Motto lautet „Zivilgesellschaft ist gemeinnützig“.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist in der Öffentlichkeit und in den Medien durchgehend auf Kritik gestoßen. SZ-Kommentator Heribert Prantl bezeichnete es z.B. als „vordemokratisch“, wenn der Bundesfinanzhof der Meinung sei, dass die Förderung der politischen Diskussion nicht dem Gemeinwohl diene, Kleingartensiedler- und Hundsportvereine die Gemeinnützigkeit aber zuerkannt bekämen. Es sei zu befürchten, dass auch andere Organisationen wie der Bund Naturschutz, Pro Asyl oder Greenpeace die Gemeinnützigkeit verlören. Prantl ermutigte Attac, die Frage vor dem Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.
Im Fokus der Politik steht aus demselben Grund auch schon die Kampagnenplatform Campact. Da sie sich überwiegend mit tagespolitischen Themen befasse, sei ihre Gemeinnützigkeit ebenfalls infrage zu stellen, befand der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete Joachin Pfeifer (CDU) bereits 2016 in der FAZ. Das Verfolgen von politischen Zielen sei mit der Gemeinnützigkeit nach § 52 der deutschen Abgabenordnung nicht zu vereinbaren, argumentierte er.
END/nna/ung
Bericht-Nr.: 190404-05DE Datum: 4. April 2019
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