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Rechtsstreit zwischen dm und Alnatura noch nicht entschieden

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By NNA Mitarbeiter

Im Rechtsstreit zwischen dm und Alnatura ist wider Erwarten noch keine Entscheidung gefallen. Die ursprünglich auf den 9. Februar festgelegte Berufungsverhandlung ist aus gerichtsinternen Gründen verlegt worden.

FRANKFURT (NNA) – In der Auseinandersetzung um die Markenrechte an der erfolgreichen Biosupermarktkette Alnatura ist noch keine Entscheidung gefallen. Die auf den 9. Februar terminierte Berufungsverhandlung vor dem OLG Frankfurt ist verlegt worden.

Wie die Alnatura-Pressestelle mitteilte, sind gerichtsinterne Gründe die Ursache. Ein neuer Termin ist noch nicht festgelegt worden. (Aktenzeichen 6 U 216/15)

Zwischen den großen Pionieren der deutschen Bioszene, die auch befreundet sind und familiär verbunden, Götz Werner, Wolfgang Gutberlet und Götz Rehn war es zu einem Streit um die Markenrechte von Alnatura gekommen, der vor Gericht ausgetragen wurde.

Werner und Gutberlet hatten die Markenrechte an Alnatura für sich reklamiert und waren damit in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt gescheitert. Daraufhin hatten sie Berufung beim OLG Frankfurt eingelegt. Im Mittelpunkt dieses Rechtsstreits steht eine Vereinbarung zwischen Werner und Alnatura-Gründer Götz Rehn aus dem Jahr 1985. (NNA berichtete)

In einer zweiten gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Kontrahenten gab das Landgericht Darmstadt im Dezember 2016 Alnatura hinsichtlich der neuen Kooperationen und gekürzten Vergütungen Recht. Nach dem Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt war Alnatura berechtigt, den Kooperationsvertrag mit dm 2014 zu kündigen und ist nicht mehr an die Exklusivitäs-Vereinbarung mit der Drogeriemarktkette gebunden.

Andere Kooperationspartner

Alnatura hatte sich – nachdem die Drogeriemarktkette eine eigene Biomarke entwickelt hatte und anfing, die Alnatura-Produkte auszulisten, andere Kooperationspartner gesucht. Die Produkte sind jetzt bei Edeka und auch bei anderen Drogeriemarktketten zu finden.

Außerdem bestätigte das Gericht Alnatura in der Rechtsauffassung, dass der Supermarktkette Alnatura eine Gewinnmarge aus den bei dm verkauften Waren zusteht, wie sie seit 1990 abgerechnet worden war. Die Drogeriemarktkette dm hatte die Auffassung vertreten, Alnatura könne lediglich eine Vergütung als Dienstleiter beanspruchen und hatte Entgelte für die Warenlieferungen im Abrechnungszeitraum 2012/13 entsprechend gekürzt. 2,345 Mio EUR einschließlich Zinsen kann Alnatura nach dem Urteil jetzt zurückverlangen.

Das Gericht hat im Ergebnis der Auffassung von Alnatura zugestimmt, dass die Supermarktkette „u.a. wegen der langjährig gelebten Praxis der Parteien eine Gewinnmarge verlangen konnte“. Die durchgeführte Beweisaufnahme habe zu keinem anderen Ergebnis geführt, heißt es dazu in der Pressmitteilung des Landberichts.

END/nna/ung

Bericht-Nr.: 170220-02DE Datum: 20. Februar 2017

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