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Gerichte korrigieren Asylbescheide von Afghanen
Deutsche Vewaltungsgerichte haben negative Asylbescheide von Afghanen aufgehoben. Auch ein afghanischer Waldorfschüler darf bleiben. Ein schon abgeschobener Asylbewerber muss auf Kosten der Bundesrepublik zurückgeholt werden.
MANNHEIM/AUGSBURG (NNA) – Die vor der Bundestagswahl ergangenen negativen Asylbescheide von Afghanen halten gerichtlichen Überprüfungen offensichtlich nicht stand. In einigen Fällen wurden die Bescheide jetzt von den Verwaltungsgerichten aufgehoben.
Amnesty International hat die Argumentation des Bundesamts für Migration (BAMF), es gebe sichere Regionen in Afghanistan, in die die Flüchtlinge zurückkehren könnten, von vornherein als rechtswidrig und unzulässig eingestuft.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg z.B. gab einem Familienvater Recht, der in seinem Heimatort als ehemaliger Soldat der afghanischen Armee von den Taliban bedroht ist. Von ihm könne angesichts der Sicherheitslage und der Arbeitsmarktsituation in Kabul nicht erwartet werden, dass er sich dort mit seiner Familie niederlässt, befand der Verwaltungsgerichtshof. (Az. A 11 S 512/17).
Revision wurde nicht zugelassen, das BAMF kann aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.
Auch der afghanische Schüler der 11. Klasse der Freien Waldorfschule Augsburg darf nach einem Gerichtsurteil in Deutschland bleiben, das Bayrische Verwaltungsgericht in Augsburg setzte die Abschiebung aus, weil dem Schüler aufgrund seines jugendlichen Alters und seines Gesundheitszustands eine Ansiedlung in Kabul nicht zuzumuten sei. (Az: AU 5 K 17.32831).
Petition
Mitschüler und Lehrer hatten Ali Reza zum Gerichtstermin begleitet. Mit einer Petition auf der Platform change.org hatten sich die Schüler zuvor für ihren afghanischen Klassenkameraden eingesetzt. Über 50.000 Unterschriften waren zusammengekommen, die auch im bayrischen Landtag abgegeben worden sind.
In der Petition hieß es: „Bitte helft uns! Unser Klassenkamerad Ali Reza soll bei uns bleiben und auf keinen Fall ins Bürgerkriegsland Afghanistan abgeschoben werden!“ und: “Ein wichtiger Teil unserer Klasse würde herausgerissen werden, wenn er gehen muss“, hatten die Mitschüler in ihrer Petition geschrieben.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat Presseberichten zufolge entschieden, dass ein nach Bulgarien abgeschobener Asylbewerber, der von dort inzwischen weiter nach Afghanistan abgeschoben worden ist, auf Kosten der Bundesrepublik Deutschland zurückgeholt werden muss. Die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den negativen Bescheid war offensichtlich nicht berücksichtigt worden.
END/nna/ung
Bericht-Nr.: 171106-04DE Datum: 6. November 2017
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