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Bürgerbegehren verstärken gesellschaftliche Auseinandersetzung
HAMBURG/BERLIN (NNA) – Wie sich die Einführung von Elementen direkter Demokratie auf das politische Leben auswirkt, zeigt eine Publikation, die von der Hamburger Landeszentrale für politische Bildung jetzt vorgelegt worden ist.
Das Buch Direkte Demokratie in Hamburg, das als Download auf der Homepage der Landeszentrale zu finden ist zieht das Fazit, dass die 1996 in der Hansestadt eingeführte und 2001 durch eine Herabsetzung des Quorums für Volksinitiative und -entscheid veränderte Bürgerbeteiligung zur„Basis für eine rasante Entwicklung“ geworden ist. Vermehrt sei es zu Anwendungen der Bürgerbeteiligung mit politischer Brisanz und politischen Auswirkungen, zu gesellschaftlichen Auseinandersetzungen, weiteren Verfassungsänderungen, aber auch zu einem pragmatischen gemeinsamen Vorgehen der Beteiligten und Betroffenen gekommen.
Das Hamburger Abendblatt bezeichnete die Hansestadt aufgrund der Häufigkeit der Bürgerbegehren als „Hauptstadt der direkten Demokratie“ in Deutschland. 15 von 82 Bürgerbegehren seien in Hamburg initiiert worden. Der Bezirk Wandsbek liege mit 28 Begehren deutschlandweit vorn, gefolgt von den Bezirken Nord, Eimbsbüttel und Altona. Mit diesen Bezirken sei Hamburg gleich viermal unter den Top Ten der Bürgerbegehren in Deutschland vertreten. Auch Mehr Demokratie e.V. erkenne dies an und habe Hamburg in einem bundesweiten Ranking die Bestnote gegeben. (Abendblatt vom 24.6.)
Die Hamburger Bürger voteten z.B. 2013 für den Rückkauf der kommunalen Energienetze, 2010 gegen die Schulreform, mit der Bildungssenatorin Christa Goetsch (Die Grünen/Bündnis 90) eine sechsjährige verbindliche Primarschule einführen wollte. Der Sieg der Bürgerinitiative hatte sogar das schwarz-grüne Regierungsbündnis in Hamburg erschüttert.
Volksbegehren auf Bundesebene
Auf Bundesebene hat die Fraktion der Partei Die Linke im Mai einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, der ein dreistufiges Volksbegehren auch auf Bundesebene vorsieht. Dieser Vorstoß wird von Mehr Demokratie e.V. begrüßt. Große Chancen auf Realisierung hat er allerdings nicht, wie zwölf entsprechende Vorstöße vor ihm, die stets die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit verfehlten.
Die Gegner befürchten einen Bedeutungsverlust der parlamentarischen Arbeit durch die Volksbegehren. Außerdem verweisen sie auf das Beispiel der Schweiz, wo die Bürger sich 2013 zu 79% für eine Verschärfung des Asylrechts oder 2009 für ein Verbot von Minaretten an Moscheen ausgeprochen hatten und die Schweiz sich damit auf internationaler Ebene erhebliche Kritik eingehandelt hatte.
In einer abschließenden Beurteilung wird in der Publikation darauf hingewiesen, dass sich beide Elemente, die repräsentative Demokratie und die direkte Mitwirkung der Bürger, ergänzen können. Vorausetzung sei jedoch, dass beide Formen „gepflegt und weiterentwickelt“ werden.
END/nna/ung
Bericht-Nr.: 140716-03DE Datum: 16. Juli 2014
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