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Alnatura ist nach Gerichtsurteil nicht mehr an dm gebunden

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By NNA Mitarbeiter

Biopionier Alnatura hat sich gegenüber dm vor dem Landgericht Darmstadt wegen neuen Kooperationen und gekürzten Vergütungen durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilt im Februar über Markenrechte.

DARMSTADT (NNA) – In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen den Biopionieren Alnatura und dm gab das Landgericht Darmstadt jetzt Alnatura hinsichtlich der neuen Kooperationen und gekürzten Vergütungen Recht. Anfang Februar geht es vor dem Oberlandgericht Frankfurt nun um die Markenrechte an der erfolgreichen Supermarktkette. (NNA berichtete)

Vor dem Landgericht Darmstadt konnte sich die Drogeriemarktkette dm mit ihrer Rechtsauffassung nicht durchsetzen. Nach dem Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt war Alnatura berechtigt, den Kooperationsvertrag mit dm 2014 zu kündigen und ist nicht mehr an die Exklusivitäs-Vereinbarung mit der Drogeriemarktkette gebunden.

Alnatura hatte sich – nachdem die Drogeriemarktkette eine eigene Biomarke entwickelt hatte und anfing, die Alnatura-Produkte auszulisten – andere Kooperationspartner gesucht. Die Produkte sind jetzt bei Edeka und auch bei anderen Drogeriemarktketten zu finden.

Alnatura äußert sich zufrieden

Außerdem bestätigte das Gericht Alnatura in der Rechtsauffassung, dass der Supermarktkette Alnatura eine Gewinnmarge aus den bei dm verkauften Waren zusteht, wie sie seit 1990 abgerechnet worden war. Die Drogeriemarktkette dm hatte die Auffassung vertreten, Alnatura könne lediglich eine Vergütung als Dienstleiter beanspruchen und hatte Entgelte für die Warenlieferungen im Abrechnungszeitraum 2012/13 entsprechend gekürzt. 2,345 Mio EUR einschließlich Zinsen kann Alnatura nach dem Urteil jetzt zurückverlangen.

Das Gericht hat im Ergebnis der Auffassung von Alnatura zugestimmt, dass die Supermarktkette „u.a. wegen der langjährig gelebten Praxis der Parteien eine Gewinnmarge verlangen konnte“. Die durchgeführte Beweisaufnahme habe zu keinem anderen Ergebnis geführt, heißt es dazu in der Pressmitteilung des Landgerichts.

Alnatura äußerte sich zufrieden darüber, dass das Gericht der Argumentation der Supermarkkette gefolgt ist und die Klage von dm vollumfänglich abgewiesen. „Wir bedauern sehr, dass es zu diesem Rechtsstreit überhaupt kommen musste. Der Rechtsstreit war völlig unnötig und für alle Beteiligten sehr unangenehm“ heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens dazu.

Der Vorsitzende der Geschäftsführung von dm, Erich Harsch, erklärte gegenüber dem Handelsblatt, dm werde auf die ausführliche Begründung des Urteils warten und dann entscheiden, wie damit umgegangen werde. Gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt ist noch eine Berufung beim OLG möglich.

Dort wird am 9. Februar in zweiter Instanz über die andere zwischen den Biopionieren strittigen Frage verhandelt, ob dm-Gründer Götz Werner – und mit ihm tegut-Gründer Wolfgang Gutberlet – die Markenrechte an Alnatura beanspruchen können.

Strittige Vereinbarung

Im Mittelpunkt dieses Rechtsstreits steht eine Vereinbarung zwischen Werner und Alnatura-Gründer Götz Rehn. Diese Vereinbarung ist undatiert und soll nach einem Bericht des Handelsblatt aus dem Mai des Jahres 1985 stammen. In der Vereinbarung heiße es, gemeinsames Ziel sei „eine Humanisierung des Wirtschaftslebens auf der Grundlage der von Dr. Rudolf Steiner entwickelten anthroposophischen orientierten Sozialorganik anzustreben“.

Zu diesem Zweck sollten Waren hergestellt und vertrieben werden, „die dem Menschen dienen“ und „aus kontrolliert biologischem Anbau stammen“.

Die Probleme der Kooperation zwischen dm und Alnatura sind schon länger Gegenstand der Berichterstattung sowohl in der Wirtschaftspresse als auch in den Medien der Lebensmittelbranche. Dabei wird auch immer auf die besondere Tragik hingewiesen, die sich aus der langjährigen Freundschaft der beiden Gründerpersönlichkeiten der Unternehmen ergibt. dm-Gründer Götz Werner und Alnatura-Chef Götz Rehn sind auch hinsichtlich ihrer Familien verbunden, da Werner mit einer Schwester von Rehn verheiratet ist.

END/nna/ung

Bericht-Nr.: 161213-02DE Datum: 13. Dezember 2016

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