Nachrichtenbeitrag
Verbraucher sollen Imker im Kampf gegen Gentechnik unterstützen
ROSENFELD/LUXEMBURG (NNA) - Die Vereinigung für wesensgemäße Bienenhaltung Mellifera e.V. hat die Verbraucher aufgefordert, die Imker in ihrem Kampf gegen die Agro-Gentechnik zu unterstützen. Der Imker Karl-Heinz Bablock hatte u.a. mit Unterstützung von Mellifera e.V. im September beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil im Kampf gegen die Verschmutzung von Honig mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) erstritten.
Einzelne Imker seien nicht in der Lage, sich angemessen zu wehren, schreibt Mellifera weiter. Deswegen koordiniere das von Mellifera e.V. initiierte Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik die Klagen und habe die Verantwortung für deren Finanzierung übernommen. Aus dem Rechtsstreit seien Kosten in fünfstelliger Höhe offen. Bei den Verfahren gehe es außerdem nicht nur um Honig, viele Lebensmittel seien von demselben Problem betroffen.
Konkret können über die Website von Mellifera jetzt T-Shirts und Taschen der Kampagne angefordert werden. Außerdem kann „Schutz-Honig“ des Imkers Karl-Heinz Bablock bestellt werden, der Sonderverkauf diene ebenfalls der Finanzierung der Kampagne, betont Mellifera e.V.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurde auch von anderen Aktivisten begrüßt, die eine Kampagne gegen die Abschwächung der Nulltoleranz-Politik in Bezug auf unautorisierte GVO-Spuren in Lebensmitteln führen. „Der Global Player Monsanto und die anderen Biotechnik-Giganten haben unglaubliche Mittel zur Verfügung, um Rechtsstreitigkeiten zu führen oder Marketing und Lobbyarbeit zu bezahlen. Aber die Entscheidung und der Weg dorthin haben gezeigt, dass der Geist und nicht das Geld die Welt regiert,“ so Mellifera.
Bablok war zunächst gegen die bayrischen Behörden vor Gericht gezogen, weil sie im Flugradius seiner Bienen ein Versuchsfeld betrieben, auf dem vom Biotechnik-Riesen Monsanto gentechnisch veränderter Mais MON 810 wuchs. Der Imker musste seinen ganzen Honig vernichten, weil der Honig seiner Bienen mit gentechnisch veränderten Maispollen (GVO) von MON 810 kontaminiert war. Wenn er seinen Honig auf den Markt gebracht hätte, hätte er sich strafbar gemacht, weil MON 810 in der EU nicht als Honigbestandteil zugelassen ist.
Im Auftrag von Melifera und mit Unterstützung einer Allianz von ökologischen, landwirtschaftlichen und Umweltorganisationen einschließlich Demeter hatte er den Streit dann zunächst in Deutschland vor die Gerichte gebracht. Die deutschen Gerichte überwiesen den Fall an den Europäischen Gerichtshof, um eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Gesetzte in der EU zu gewährleisten.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat weitreichende Bedeutung auch über Europa hinaus. Nach der Entscheidung müssen Honig und Nahrungsmittelzusätze, die Pollen aus gentechnisch veränderten Organismen enthalten, als Nahrungsmittel gekennzeichnet werden, die mithilfe von GVO hergestellt worden sind. Diese Nahrungsmittel dürfen nicht ohne Genehmigung vermarktet werden.
Das Urteil hat zur Konsequenz, dass an Biotechnikfirmen wie Monsanto oder Behörden, die Testfelder unterhalten und dabei mit ihren genetisch veränderten Organismen Produkte in der Nähe kontaminieren, Schadenersatzansprüche gestellt werden können. Wie das Imker-Netzwerk Melifera dazu schreibt, „kann es sich nun kein Bauer mehr leisten, solche genetisch veränderten Feldfrüchte anzubauen aufgrund der Gefahr von Schadensersatzansprüchen.“
„Konsumenten könnten sich sicher sein, dass sie mit Honig ein rein natürliches Produkt bekommen,“ so das Netzwerk weiter. Und was noch besser sei: „Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich wirklich auf alle Lebensmittelbestimmungen in ganz Europa.“ Auch Honigproduzenten außerhalb der EU müssten nun ebenfalls sicherstellen, dass ihre Produkte keine Spuren von GVO enthalten.
„Die Entscheidung des EuGH unterstreicht, dass konventionelle und genetisch veränderte Landwirtschaft nicht nebeneinander existieren können. Wenn gentechnisch veränderte Feldfrüchte auf offenen Feldern angebaut werden, ist es unmöglich, die Kontaminierung zu stoppen,“ betont dazu Stefanie Hundsdorfer, die agrarpolitische Beraterin von Greenpeace bei der EU auf der Website ihrer Organisation. „Es ist ein Skandal, dass es keine europaweite Haftungsregel gibt, um Imker und Bauern vor den GVO zu schützen. Monsanto und das Bundesland Bayern, die diese Feldfrüchte wachsen lassen, müssen für ihre genetische Umweltverschmutzung voll haftbar gemacht werden und jeden betroffenen Imker entschädigen“, fügt sie hinzu.
Laut der Organisation „Freunde der Erde“ steht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Widerspruch zu der neuen europäischen Regelung zum Tierfutter. Darin habe man sich von der Null-Toleranz der EU gegenüber nicht genehmigten Spuren von GVO im Tierfutter verabschiedet. Die neue Gesetzgebung war im Juli 2011 eingeführt worden als Resultat des Drucks von Seiten der Industrie. Sie erlaubt Spuren von ungenehmigten GVO im Tierfutter, obwohl dazu noch keine ausführlichen Sicherheitsuntersuchungen vorliegen.
END/nna/cva/lml/ung
Bericht-Nr.: 111230-02DE Datum: 30. Dezember 2011
© 2011 News Network Anthroposophy Limited (NNA). Alle Rechte vorbehalten.