Nachrichtenbeitrag

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Pollenkontaminierung mit weitreichenden Konsequenzen

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Von NNA Mitarbeiter

LUXEMBOURG (NNA) - Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat im September eine Entscheidung zum Thema Honig und Pollen aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) getroffen, die weitreichende Bedeutung auch über Europa hinaus haben kann. Danach müssen Honig und Nahrungsmittelzusätze, die solche Pollen enthalten, als Nahrungsmittel gekennzeichnet werden, die mithilfe von GVO hergestellt worden sind. Diese Nahrungsmittel dürfen nicht ohne Genehmigung vermarktet werden.           

Der Imker Karl-Heinz Bablok hatte die strittige Frage mit Unterstützung des vom Melifera-Verein initiierten Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrartechnik, einer Allianz von ökologischen, landwirtschaftlichen und Umweltorganisationen einschließlich Demeter in Deutschland, vor die Gerichte gebracht. Zunächst zog Bablok gegen die bayrischen Behörden vor Gericht, weil sie im Flugradius seiner Bienen ein Versuchsfeld betrieben, auf dem vom Biotechnik-Riesen Monsanto gentechnisch veränderter Mais MON 810 wuchs.

Bablok musste seinen ganzen Honig vernichten, weil der Honig seiner Bienen dadurch mit den gentechnisch veränderten Maispollen von MON 810 kontaminiert war. Wenn er seinen Honig auf den Markt gebracht hätte, hätte er sich strafbar gemacht, weil MON 810 in der EU nicht als Honigbestandteil zugelassen ist.

Die deutschen Gerichte überwiesen den Fall an den Europäischen Gerichtshof, um eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Gesetzte in der EU zu gewährleisten. Der EuGh beschloss, dass „Produkte wie Honig und Nahrungsmittelzusätze, die solche Pollen enthalten, Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Bestandteilen im Sinn der Verordnung darstellen“.

Das Urteil hat zur Konsequenz, dass an Biotechnikfirmen wie Monsanto oder Behörden, die Testfelder unterhalten und dabei mit ihren genetisch veränderten Organismen Produkte in der Nähe kontaminieren, Schadenersatzansprüche gestellt werden können. Wie das Imker-Netzwerk Melifera dazu schreibt, „kann es sich nun kein Bauer mehr leisten, solche genetisch veränderten Feldfrüchte anzubauen aufgrund der Gefahr von Schadensersatzansprüchen. “Konsumenten könnten sich sicher sein, dass sie mit Honig ein rein natürliches Produkt bekommen, so das Netzwerk weiter. Und was noch besser sei: „Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich wirklich auf alle Lebensmittelbestimmungen in ganz Europa.“ Auch Honigproduzenten außerhalb der EU müssten nun ebenfalls sicherstellen, dass ihre Produkte keine Spuren von GVO enthalten.

„Die Entscheidung des EuGH unterstreicht, dass konventionelle und genetisch veränderte Landwirtschaft nicht nebeneinander existieren können. Wenn gentechnisch veränderte Feldfrüchte auf offenen Feldern angebaut werden, ist es unmöglich, die Kontaminierung zu stoppen.“ betont dazu Stefanie Hundsdorfer, die agrarpolitische Beraterin von Greenpeace bei der EU auf der Website ihrer Organisation. „Es ist ein Skandal, dass es keine europaweite Haftungsregel gibt, um Imker und Bauern vor den GVO zu schützen. Monsanto und das Bundesland Bayern, die diese Feldfrüchte wachsen lassen, müssen für ihre genetische Umweltverschmutzung voll haftbar gemacht werden und jeden betroffenen Imker entschädigen“, fügt sie hinzu.

Laut der Organisation „Freunde der Erde“ steht die Entscheidung in Widerspruch mit der neuen europäischen Regelung zum Tierfutter, bei der man sich von der Null-Toleranz der EU gegenüber nicht genehmigten Spuren von GVO im Tierfutter verabschiedet habe.

Die neue Gesetzgebung war im Juli 2011 eingeführt worden als Resultat des Drucks von Seiten der Industrie. Sie erlaubt Spuren von ungenehmigten GVO im Tierfutter, obwohl dazu noch keine ausführlichen Sicherheitsuntersuchungen vorliegen.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurde auch von anderen Aktivisten begrüßt, die eine Kampagne gegen die Abschwächung der Nulltoleranz-Politik in Bezug auf unautorisierte GVO-Spuren in Lebensmitteln führen.

„Der Global Player Monsanto und die anderen Biotechnik-Giganten haben unglaubliche Mittel zur Verfügung, um Rechtsstreitigkeiten zu führen oder Marketing und Lobbyarbeit zu bezahlen. Aber die Entscheidung und der Weg dorthin haben gezeigt, dass der Geist und nicht das Geld die Welt regiert,“ wie Melifera sagt.

END/nna/cva/lml

Bericht-Nr.: 111121-02DE Datum: 21. November 2011

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