Nachrichtenbeitrag
Protest verhindert Abschiebung eines geistig Behinderten in Bayern
Die Abschiebung eines geistig behinderten Afghanen nach Kabul ist in letzter Minute nach Protesten verhindert worden. Die UN-Mission in Afghanistan hat neue Eskalation der Gewalt gegen Zivilisten verzeichnet.
München (NNA) – In letzter Minute ist durch eine Entscheidung des bayrischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) einem geistig behinderten 22jährigen Afghanen die Abschiebung nach Kabul erspart geblieben. Auf der Platform change.org hatten sich mehr als 110.000 Bürger mit ihrer Unterschrift dafür eingesetzt, dass der junge Mann, der auch über einen Schwerbehindertenausweis verfügt, in Deutschland bleiben kann. Nach dem jüngsten Bericht der UN-Mission UNAMA ist die Gewalt gegen Zivilisten im 3.Quartal 2019 erneut eskaliert. Der Bayrische Flüchtlingsrat hat die Landesregierung in München aufgefordert, Abschiebungen nach Afghanistan sofort zu stoppen und afghanischen Flüchtlingen ein Bleiberecht zuzusichern. Am 6 November sind nach Angaben des Flüchtlingsrats in der 29. Sammelabschiebung diesen Jahres 36 afghanische Flüchtlinge zurück nach Kabul geflogen worden.
Immer wieder versuche die Bayrische Staatsregierung „Menschen mit Handicaps auf brutale Art loszuwerden“, heißt es in der Petition auf Change.org für Hossein A.
CSU und Freie Wähler hatten im Petitionsausschuss die Meinung vertreten, Hossein A. könne in Afghanistan unproblematisch für sein Überleben sorgen und verwiesen auf vermeintliche Unterstützungsangebote dort. „Die Argumentation, in Afghanistan gäbe es Hilfen für abgeschobene Geflüchtete ist klar falsch“, schreibt der Flüchtlingsrat dazu auf seiner Homepage.
Das konkret genannte Projekt IPSO biete lediglich psychotherapeutische Gruppendiskussionen an. Das helfe einem Behinderten, der in Kabul sein Leben nicht selbst bestreiten könne, überhaupt nicht. Zudem habe IPSO auf Nachfrage, ob sie Hossain unterstützen könnten, eine deutliche Absage erteilt. Gewissenlos
Während „die Bundespolizei lieber heute als morgen aus Afghanistan raus will, beschließen CSU und Freie Wähler, ein behinderter Mensch könne da sein Leben fristen“, kritisierte Johanna Böhm vom Bayerischen Flüchtlingsrat die gestrige Ausschusssitzung. Mit Erschrecken habe der Flüchtlingsrat zur Kenntnis genommen, dass CSU und Freie Wähler sich im Petitionsausschuss in diesem Fall „der gewissenlosen Haltung der AfD“ angeschlossen hätten.
Der Flüchtlingsrat sei „froh und glücklich“, dass Hossein A. nicht abgeschoben worden sei. „Jedoch kann und darf es nicht sein, dass in Bayern zuerst wahllos junge Leute inhaftiert werden um dann, wenn der Trubel nur groß genug ist, nochmal Gnade walten zu lassen. Dieser Umgang mit Menschen ist nur eines – menschenverachtend und lebensgefährdend“, heißt es weiter in der Stellungnahme.
Hossein A. lebt seit neun Jahren in Deutschland und hat keinerlei familiäre Kontakte in Afghanistan. Seine Mutter lebt im Iran, der Vater ist verstorben, Bruder und sein Onkel wohnen in München. Er sei nie straffällig geworden und das Amtsgericht Ansbach habe einen im Oktober 2019 gestellten Haftantrag der zuständigen Ausländerbehörde abgelehnt, weil es seine Reisefähigkeit in Zweifel gezogen habe, heißt es in der Petition.
Der junge Mann steht seit Jahren unter Betreuung, weil er seine Angelegenheit nicht selbst regeln kann. „Wenn er selbst in Deutschland, wo ein strukturiertes und geschütztes Leben möglich ist, eine gesetzliche Betreuung braucht, wieviel mehr bräuchte er Unterstützung in einem Land, das laut Global Peace Index 2019 das gefährlichste Land der Welt ist“, schreibt Thomas Nowotny in der Petition auf Change org. Derart verletzlichen Menschen müsse in Deutschland Schutz gewährt werden. Steigende Opferzahl
Seit Dezember 2016 werden nach Angaben des Flüchtlingsrats fast monatlich Menschen nach Afghanistan abgeschoben, ein Großteil von ihnen aus Bayern. Bei vielen Personen hätten die Verwaltungsgerichte die Abschiebung ausgesetzt, viele Betroffene lebten seit Jahren in Deutschland und hätten eine feste Arbeit oder eine Ausbildung in Aussicht.
In Afghanistan ist nach dem jüngsten Bericht der dortigen UN-Mission (UNAMA) das Ausmaß der Gewalt, von der Zivilisten betroffen sind, im 3. Quartal auf ein bisher nie dagewesenes Ausmaß angestiegen. Von Juli bis September seien mit 1.174 Toten und 3.139 verletzten Zivilisten so viele Opfer zu beklagen wie noch niemals in einem einzelnen Quartal seit Beginn der systematischen Dokumentation im Jahr 2009 und dies trotz der zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Verhandlungen zwischen den USA und den Taliban. Auch in Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen am 28. September waren 28 Tote und 249 Verletzte zu beklagen, schreibt UNAMA.
Insgesamt kamen von Januar bis Ende September 2019 in Afghanistan 2.563 Zivilisten durch Anschläge oder militärische Aktionen ums Leben, 5.676 wurden verletzt. Sechs Jahre in Folge sind demnach jährlich über 8.000 zivile Opfer zu beklagen gewesen. Rund 40 % der Opfer sind Frauen und Kinder. Die am stärksten betroffenen Gebiete sind Kabul, Nanghar, Helmand, Ghazni und Faryab. Die Mehrzahl der Opfer wird laut UNAMA-Bericht von Terrorgruppen verursacht, die die afghanische Regierung bekämpfen, überwiegend die Taliban, aber auch IS-Gruppen. Die hauptsächliche Ursache sind Anschläge mit und ohne Selbstmordattentätern, sie haben 42% der Opfer verursacht. Auch Luftangriffe fordern nach wie vor hohe Opferzahlen (23%).
Kriegsverbrechen
Aber auch die Militäraktionen der afghanischen Regierung und ihrer internationalen Verbündeten fordern zivile Opfer, von Januar bis September 2019 waren es nach Angaben von UNAMA 1.149 Tote und 2.348 Verletzte. Insgesamt waren die Regierungskräfte für 28% der zivilen Opfer verantwortlich, die Ursachen waren in erster Linie Bodenkämpfe, gefolgt von Luftangriffen und Suchaktionen. Nach Angaben von UNAMA ist die Zahl der zivilen Opfer seit 2014 kontinuierlich gestiegen. UNAMA betont, dass das Töten von Zivilisten – gleichgültig von welcher Seite – gegen Artikel 3 der Genfer Konvention verstößt und als Kriegsverbrechen einzustufen ist und fordert die Konfliktparteien auf, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um Zivilisten zu schützen.
END/nna/ung
Bericht-Nr.: 191111-03DE Datum: 11. November 2019
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