Nachrichtenbeitrag

Professorin der Uni Witten/Herdecke in den Sachverständigenrat der Bundesregierung für das Gesundheitswesen berufen

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Von NNA Mitarbeiter

WITTEN/HERDECKE (NNA) - Die Lehrstuhlinhaberin an der Universität Witten/Herdecke (UWH) Prof. Petra Thürmann ist vom Bundesgesundheitsministerium jetzt in den Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen berufen. Dem Gremium gehören insgesamt sieben Experten an, die die Aufgabe haben, Gutachten für den Bundestag über die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung zu erstellen.

Prof. Thürmann hat an der UW/H den Lehrstuhl für Klinische Pharmakologie inne. Zudem befasst sich die 51-Jährige als Chefärztin und Direktorin des Philipp Klee-Instituts am HELIOS Klinikum Wuppertal mit unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Zu ihrer Berufung in den Sachverständigenrat betont sie, sie betrachte dies als konkreten Arbeitsauftrag, gemeinsam mit den Kollegen im Sachverständigenrat Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen. Da Arzneimittel eine wichtige Rolle im Gesundheitswesen spielen, kann Prof. Thürmann als Pharmakologin Entwicklungen im Pharmasektor umfassend bewerten und ihre Fachkenntnisse einbringen.

Die Hochschullehrerin war bereits 2002 Mitglied in der Kommission, die eine Arzneimittel-Positivliste erarbeitet hat. Im vergangenen Jahr sorgte sie mit einem Forscherteam mit der Vorstellung der innovativen Priscus-Liste für bundesweites Aufsehen. Priscus steht für „altehrwürdig“ , die Liste führt potenziell gefährliche Medikamente für ältere Menschen auf und soll Ärzten als Orientierung dienen. Eine vergleichbare Zusammenstellung hatte es zuvor in Deutschland nicht gegeben.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat die Aufgabe, im Abstand von zwei Jahren Gutachten zu erstellen und in diesem Rahmen die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren. Der nächste Bericht des Gremiums wird im Frühjahr / Sommer 2012 erscheinen. Die Empfehlungen des Gremiums sind in der Vergangenheit schon häufig vom Gesetzgeber aufgegriffen worden, z.B. bei der Kassenwahlfreiheit, der Einführung eines Risikostrukturausgleichs, der Förderung der ambulanten Pflege durch die Steigerung der Leistungsstufen und einer Dynamisierung der Leistungen, der Verbesserung der Versorgung Dementer oder beim Ausbau von Präventions- und Rehabilitationsleistungen.

Die Universität Witten/Herdecke (UWH) ist die erste Privatuni Deutschlands und nimmt seit ihrer Gründung 1982 eine Vorreiterrolle in der Bildungslandschaft ein. Als Modelluniversität mit rund 1.300 Studierenden in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Kultur steht sie für eine Universitätsreform, bei der Wissensvermittlung Hand in Hand geht mit Werteorientierung und Persönlichkeitsbildung. Die Reformkonzepte der UWH in der Medizinerausbildung gelten als zukunftsweisend, wurden aber auch mehrfach schon Zielschreibe von Kritik und Angriffen. (NNA berichtete)

END/nna/ung

Bericht-Nr.: 111121-01DE Datum: 21. November 2011

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