Nachrichtenbeitrag

Kleinanlegerschutzgesetz gefährdet Bürger-Beteiligungen

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Von NNA Mitarbeiter

BERLIN/BOCHUM (NNA) – Der Entwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz, der derzeit im Bundstag beraten wird, gefährdet die Bürgerbeteiligung an sozialen und ökologischen Projekten.

Diese Auffassung vertraten Experten der GLS Bank vor dem Finanzausschuss des Bundestages, der sie zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf eingeladen hatte. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz will die Bundesregierung den Schutz von Kleinanlegern verbessern. Auch viele Initiativen unter anderem aus den Bereichen Bürgerenergie, freie Schulen, Dorfläden und Wohnprojekte haben sich bereits gegen die mit dem Kleinanlegerschutzgesetz vorgesehene Schwächung von Bürgerbeteiligungen ausgesprochen.

Im Hinblick auf die Auswüchse an den Finanzmärkten sei die Absicht der Bundesregierung, die Kleinanleger zu schützen, grundsätzlich nachzuvollziehen, argumentieren die Fachleute der GLS-Bank. Falls der vorgelegte Entwurf Gesetzeskraft erlangt, werde finanzielle Bürgerbeteiligung an Projekten jedoch in weiten Teilen nahezu unmöglich gemacht. Entwicklungen wie die Energiewende, die zunächst maßgeblich durch Bürger getragen wurde, wären dann allein von Großinvestoren abhängig.

Immer mehr Menschen wollen sich aus der Sicht der GLS-Bank mit ihren Geldanlagen für nachhaltige Entwicklungen einsetzen. Ähnlich wie kritische Konsumenten, die ihre Kaufentscheidungen an ihrer individuellen Wertorientierung ausrichten, hätten diese wirkungsorientierten Anleger eine klare Vorstellung davon, welche gesellschaftlichen Veränderungen sie fördern wollen. Ausgehend von ihren ideellen Zielsetzungen entschieden sie sich dann im Spannungsfeld von Rendite, Liquidität und Risiko für eine sinnvolle Geldanlage. „Solche wirkungsorientierten Anlageentscheidungen sind mittlerweile wesentliche Treiber von gesellschaftlicher Entwicklung und sollten nicht ohne Not behindert werden“, betont die GLS-Bank in ihrer Veröffentlichung.

Gerade dieser Aspekt finde im Entwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz nicht nur keinerlei Berücksichtigung, sondern er unterstelle, „dass alle Anleger vor sich selbst beschützt werden müssten“. Für soziale und ökologische Initiativen werde so der Zugang zu Kapital noch weiter erschwert und diese damit substanziell gefährdet.

Mündige Menschen

Sollte das Kleinanlegerschutzgesetz dennoch weiter verfolgt werden, schlägt die GLS Bank vor, zumindest Mitgliedsorganisationen davon auszunehmen, etwa durch einen Zusatz im § 2 VermAnlG in Nummer 1: „Angebote einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter oder einer Genossenschaft an ihre Mitglieder oder eines Vereines an seine Mitglieder gelten nicht als öffentliche Angebote. Auf diese Angebote ist das Gesetz nicht anwendbar.“

Die GLS Bank kritisiert mit ihrer Stellungnahme grundsätzlich den Ansatz des kollektiven Verbraucherschutzes, durch den der Anschein entsteht, dass Finanzangebote sicher seien, wenn diese der Finanzaufsicht unterliegen. Dies sei aber nicht der Fall. Beispielsweise könnten auch an den beaufsichtigten Wertpapierbörsen erhebliche Vermögensverluste auftreten. So führe ein Kursrückgang von 1% alleine der DAX 30-Unternehmen zu Vermögensverlusten von mehr als 8 Mrd. Euro.

Dieser Art des Verbraucherschutzes stellt die GLS-Bank ihre Erfahrung entgegen, nach der Urteilsvermögen, Vertrauen und Verantwortung entstehen, insofern Menschen als mündig angesprochen werden. Das bewusste Bereitstellen von Risikokapital sei „immer wieder eine wichtige Basis für gesellschaftliche Entwicklung“. Das staatliche Handeln sollte entsprechend die Partizipation und Aufklärung stärken. Der aktuelle Entwurf hingegen stelle die Mündigkeit der Anleger in Frage und damit auch die Grundlagen der demokratisch verfassten Gesellschaften.

Als weltweit erste sozial-ökologische Universalbank ist die GLS Bank aus bürgerschaftlichem Engagement entstanden und finanziert seit über 40 Jahren soziale und ökologische Initiativen und Unternehmen.

END/nna/nh

Bericht-Nr.: 150329-02DE Datum: 29. März 2015

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Bürgerbeteiligung in Entwicklungen wie die Energiewende ist durch den Entwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz gefährdet, argumentieren die Experten von der GLS Bank.