Nachrichtenbeitrag
Homöopathie-Verbände: Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts haben Vorrang
Homöopathie-Verbände haben darauf hingewiesen, dass in der Corona-Krise homöopathische Ärzte den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden folgen sollten. Die Krise solle aber nicht gegen die Homöopathie instrumentalisiert werden.
BERLIN (NNA) – Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V (DZVhÄ) hat in Pressemitteilungen darauf hingewiesen, dass auch für homöopathische Ärzte die Empfehlungen der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden die maßgebliche Orientierung beim medizinischen Umgang mit dem Corona-Virus ist.
Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) hätten Vorrang vor eventuellen homöopathischen Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-Co-V2-Pandemie, betonte Dr. Michaela Geiger, die Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins. Auch wenn es in der Vergangenheit und in verschiedenen Regionen der Welt positive Erfahrungen mit homöopathischen Maßnahmen in epidemologischen Situationen gegeben habe und diese auch wissenschaftlich stichhaltig dokumentiert seien, empfehle der DZVhÄ seinen Mitgliedern „Zurückhaltung hinsichtlich jeder Art von homöopathischen Vorsorge- oder Therapieempfehlungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus“.
Der DZVhÄ lege Wert auf die Feststellung, dass „einzelne anderslautende Empfehlungen nicht die Position des Verbandes wiedergeben“, heißt es in der Pressemitteilung des Verbandes.
An Vorgaben halten
Auch der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) hat seinen Mitgliedern „dringend“ geraten, sich an die offiziellen Vorgaben des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums zu halten. Insbesondere von der Verbreitung von Ratschlägen zur Verwendung einzelner Arzneien zur Prophylaxe oder Behandlung der Corona-Virus-Erkrankung sei Abstand zu nehmen, betont der Verband in einer Pressemitteilung.
„Es gibt bisher keine wirksame Therapie und auch keine Impfung. Niemand weiß derzeit, ‚was wirklich hilft‘,“ betont der Berufsverband der Homöopathen in der Pressemitteilung.
Er weist seine Mitglieder auch darauf hin, dass jeder Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus meldepflichtig ist ebenso wie jeder gesicherte Erkrankungsfall. Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen sei nach §24 IfSG die Behandlung solcher Kranken untersagt. Der Verband behalte sich rechtliche Schritte vor, falls sich einzelne Heilpraktiker dieses Behandlungsverbot nicht beachten. „Finger weg!“ heißt von daher auch die Überschrift der Pressemitteilung.
Keine Instrumentalisierung
Der Heilpraktikerverband kritisiert desweiteren Tendenzen, die Corona-Krise für eine Kampagne gegen die Homoöpathie zu instrumentalisieren, indem z.B. behauptet würde, immer mehr Heilpraktiker würden angebliche Heilungen von Corona darstellen und die Politik müsse gegen diese Praxis einschreiten, die eine allgemeinen Gefahr darstelle. Auch gegen solche Verleumdungen will der Verband zukünftig juristisch vorgehen.
END/nna/jh
Bericht-Nr.: 200320-02DE Datum: 20. März 2020
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