Nachrichtenbeitrag
Deutsche Bio-Verbände begrüßen Aufschub für das Öko-Recht im EU-Agrarrat
DARMSTADT/BERLIN/BRÜSSEL (NNA) – Die im Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) zusammengeschlossenen Verbände haben den Aufschub der Entscheidung zum neuen EU-Öko-Recht begrüßt. Der Europäische Agrarrat hatte am Montag in Brüssel keine Einigung über einen Vorschlag der lettischen Ratspräsidentschaft zur Revision der EU-Ökoverordnung erzielt.
„Der Bio-Sektor begrüßt, dass der Agrarrat keine voreiligen Beschlüsse beim europäischen Bio-Recht verabschiedet“, erklärte der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein nach der Ratssitzung. Es sei auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zu verdanken, dass die Mitgliedsstaaten keinen Kompromiss eingegangen seien, der Bio ausbremsen würde. Schmidt müsse weiter so standhaft bleiben, um Schaden von Verbrauchern und Bio-Sektor abzuwenden.
Der Bundesminister hatte laut BÖLW-Pressemitteilung gestern in der Verhandlung deutlich gemacht, dass Deutschland keinem Kompromisspapier zustimmen könne, in dem spezifische Grenzwerte für Pestizid-Verunreinigungen vorgesehen sind. An diesem entscheidenden Punkt sowie bei der Diskussion um Kontroll- und Importregeln im europäischen Bio-Recht konnte keine Einigung erzielt werden.
„Es darf nicht sein, dass Bio-Bauern dafür haften sollen, wenn ihre konventionellen Kollegen Pestizide einsetzen. Das stellt das Verursacherprinzip auf den Kopf“, ergänzt BÖLW-Vorstand Jan Plagge.
Verordnungsentwurf zurückziehen
Die Entscheidung im Rat wurde auf dessen Juni-Sitzung vertagt. Löwenstein äußerte Zweifel, ob es dem Rat auf diese Weise gelingen könne, echte Verbesserungen im Vergleich zum aktuellen Bio-Recht zu bewirken und fordert: „Es ist jetzt klar, dass der Versuch misslingen muss, das komplette Bio-Recht neu zu formulieren. Wir fordern die EU-Kommission auf, die Konsequenzen zu ziehen und die notwendige Weiterentwicklung auf der Basis der bestehenden, bewährten EU-Öko-Verordnung vornehmen!“
Auch Demeter-Vorstand Alexander Gerber begrüßte, dass die EU-Agrarminister die Revision des Bio-Rechts vertagt haben. Der vorliegende unausgereifte Kompromiss-Text wäre eine sehr schlechte Basis gewesen, um in die Trilog-Verhandlungen mit Parlament und Kommission zu gehen.
Eine Einigung auf einen Text, der den Ökosektor voran bringt, statt zu behindern, erschiene aber aufgrund der tiefen Meinungsverschiedenheit unter den Mitgliedsstaaten und auch im Hinblick auf die sich abzeichnende Position des EU-Parlaments kaum möglich. Daher fordere Demeter gemeinsam mit den anderen im BÖLW zusammengeschlossenen Ökoverbänden weiterhin die EU-Kommission auf, den Verordnungsentwurf zurückzuziehen.
Aus der Sicht von Demeter wird Deutschland bei dem Entscheidungsprozess eine Schlüsselposition haben. Zusammen mit zahlreichen Bündnispartnern könne Landwirtschaftsminister Schmidt verhindern, dass sich die Situation für die biologische Landwirtschaft durch die Verordnung verschlechtert, betont Gerber. Er nannte als Beispiel das Nachbarland Österreich, das durch konsequente Politik in den vergangenen Jahren EU-weit den höchsten Bioanteil in der Landwirtschaft erreicht hat.
Gold-Standard
Wie entscheidend eine praxistaugliche und rechtssichere Öko-Verordnung aus Naturschutzsicht ist, erläutert auch NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Bio ist der Gold-Standard für die Land- und Lebensmittelwirtschaft“. Mit ihrer Wirtschaftsweise sicherten Bio-Bauern die natürlichen Lebensgrundlagen wie Trinkwasser, Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt und erhalten sie für die nachfolgenden Generationen.
Bio voranzubringen und zukunftsfähig zu machen, liege im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Es sei daher entscheidend, dass das Bio-Recht so gestaltet wird, dass Ökolandbau und Bio-Produktion sich weiter entwickeln können und nicht „mit einer kontraproduktiven Reform zurück in die Nische gedrängt werden.“
END/nna/ung/cva
Bericht-Nr.: 150515-04DE Datum: 15. Mai 2015
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